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1 R 569/99v

1. LfgJänner 2001

Problem:

Ausführung des Rechtsmittels

Normen:

ABGB: § 914, § 932, § 1167, §§ 1293 ff; KSchG: § 31e; ZPO: § 55, § 273, § 471, § 517

Datum, Geschäftszahl:

23. 06. 2000, 1 R 569/99v

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Die Rechtsrüge ist nicht gehörig ausgeführt, wenn eine Entscheidung nach § 273 ZPO nur durch Vergleich der zugesprochenen mit den begehrten Minderungssätzen bekämpft wird.

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