vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1 R 109/99x

1. LfgJänner 2001

Problem:

Verbesserung bei fehlender anwaltlicher Fertigung

Normen:

ABGB: § 914, §§ 922 ff; Geo: § 58; ZPO: §§ 84 f, § 467

Datum, Geschäftszahl:

02. 02. 2000, 1 R 109/99x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Eine Berufung ist selbst dann nicht unzulässig, wenn es zu keiner neuerlichen Vorlage des zur Verbesserung durch anwaltliche Fertigung zurückgestellten Schriftsatzes kommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!