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1 R 68/00x

1. LfgJänner 2001

Problem:

Buchung als echter Vertrag zugunsten Dritter

Normen:

ABGB: § 881, §§ 888 f, § 914, §§ 1293 ff; ZPO: § 41

Datum, Geschäftszahl:

31. 03. 2000, 1 R 68/00x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Gerade bei Familienreisen kann bei Buchung einer Person im eigenen Namen auch für andere ein echter Vertrag zugunsten Dritter vorliegen, sodass der Dritte insb Preisminderungsansprüche kraft eigenen Rechts geltend machen kann.

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