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20 R 4/00z

4. LfgJuni 2003

Problem:

Abschluss eines Versicherungsvertrags; Bewertung des Entscheidungsgegenstandes

Normen:

ABGB: § 863; JN: § 60; VersVG: §§ 1 ff, §§ 74 ff, § 178m; ZPO: § 502

Datum, Geschäftszahl:

30. 03. 2001, 20 R 4/00z

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Auch im Versicherungsrecht bestimmt sich, soweit nicht Spezialvorschriften etwa des VersVG Abweichendes regeln, die Qualifikation des Vertragsabschlusses nach den allgemeinen Regeln des ABGB.

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