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1 R 491/01d

5. LfgDezember 2003

Problem:

Stellung des Versicherungsmaklers

Normen:

ABGB: § 862; Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung: Art 11.2.1; MaklerG: §§ 26 ff; VersVG: § 38, §§ 43 ff

Datum, Geschäftszahl:

19. 03. 2002, 1 R 491/01d

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Ohne entsprechende Bevollmächtigung durch den Versicherungsnehmer werden dem Versicherungsnehmer rechtserhebliche Kenntnisse des Versicherungsmaklers nicht zugerechnet.

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