Problem: | Leistungspflicht des Versicherers |
Normen: | VersVG: § 11, § 61 |
Datum, Geschäftszahl: | 15. 05. 2001, 1 R 79/01s |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Wird das Türschloss eines Fahrzeugs gestohlen und danach ohne Austausch der Schlösser das Fahrzeug am selben Ort abgestellt, so liegt eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 61 VersVG vor.

