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1 R 289/00x

5. LfgDezember 2003

Problem:

Prüfung der Erfolgsaussichten eines Prozesses durch den Rechtsschutzversicherer; Vorbringen

Normen:

Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung 1965; ZPO: § 178

Datum, Geschäftszahl:

21. 07. 2000, 1 R 289/00x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Prozesses durch den Rechtsschutzversicherer hat nur auf Basis der bekannten Umstände zu erfolgen.

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