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LG Linz 15 R 5/00m

2. LfgApril 2002

Problem:

Ersatz immaterieller Schäden

Normen:

KSchG: §§ 31b ff; RL 90/314/EWG : Art 5

Gericht:

LG Linz

Datum, Geschäftszahl:

06. 04. 2000, 15 R 5/00m

Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird gemäß Art 234 EGV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: „Ist Artikel 5 der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen dahingehend auszulegen, dass grundsätzlich der Ersatz von immateriellen Schadenersatzansprüchen gebührt?“

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