Reiserecht
Problem: | Reisemangel; Ersatz entgangener Urlaubsfreude |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 18. 04. 2017, 60 R 12/17w |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. War die Reiseleiterin einer Rundreise der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, und konnte sie nur bruchstückhafte Informationen zu Land und Leuten, Kultur und den einzelnen Sehenswürdigkeiten geben, so rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung in Höhe von 20 %.

