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60 R 48/15m

17. LfgDezember 2016

Problem:

Ausgleichsanspruch bei Zwischenstopps

Normen:

VO (EG) Nr. 261/2004: Art 7

Datum, Geschäftszahl:

07. 08. 2015, 60 R 48/15m

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Bei einem Flug mit Zwischenstopp ist für die Berechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs nach Art 7 VO (EG) Nr. 261/2004 nicht die Distanz zwischen Abflugort und Endzielflughafen, sondern die Summe der einzelnen Flugstrecken maßgeblich.

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