Problem: | Anscheinsbeweis; Sturz eines Busreisenden |
Normen: | ABGB: §§ 1293 ff; ZPO: §§ 266 f |
Datum, Geschäftszahl: | 29. 07. 2014, 60 R 102/13z |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Ein Anscheinsbeweis für die Verursachung eines Ausbruches oder einer Verschlechterung degenerativer Veränderungen im Knie durch einen Sturz des Reisenden im Bus scheidet aus.

