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60 R 102/13z

15. LfgOktober 2015

Problem:

Anscheinsbeweis; Sturz eines Busreisenden

Normen:

ABGB: §§ 1293 ff; ZPO: §§ 266 f

Datum, Geschäftszahl:

29. 07. 2014, 60 R 102/13z

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Ein Anscheinsbeweis für die Verursachung eines Ausbruches oder einer Verschlechterung degenerativer Veränderungen im Knie durch einen Sturz des Reisenden im Bus scheidet aus.

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