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50 R 43/16d (Reiserecht)

19. LfgDezember 2017

Problem:

Reisemangel bei Flugverspätung

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

07. 10. 2016, 50 R 43/16d

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Auch wenn es infolge einer elfstündigen Flugverspätung zum Verlust einer Nächtigung kommt, ist eine Preisminderung bloß in Höhe von 5 % des anteiligen Reisepreises für einen Tag gerechtfertigt.

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