Problem: | Reisemangel bei Flugverspätung |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 07. 10. 2016, 50 R 43/16d |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Auch wenn es infolge einer elfstündigen Flugverspätung zum Verlust einer Nächtigung kommt, ist eine Preisminderung bloß in Höhe von 5 % des anteiligen Reisepreises für einen Tag gerechtfertigt.

