vorheriges Dokument
nächstes Dokument

50 R 9/16d (Reiserecht)

19. LfgDezember 2017

Problem:

Reisemangel; Ersatz entgangener Urlaubsfreude

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

24. 06. 2016, 50 R 9/16d

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Kann die vereinbarte Juniorsuite erst etwa elf Stunden verspätet bezogen werden, so gebührt eine Preisminderung im Ausmaß von 50 % des auf diesen Tag entfallenden Reisepreises.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!