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50 R 67/15g (Reiserecht)

19. LfgDezember 2017

Problem:

Reisemangel; Aufgaben der Bordreiseleitung bei einer Flusskreuzfahrt

Normen:

ABGB: § 914, § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

11. 12. 2015, 50 R 67/15g

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

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