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50 R 83/14h

17. LfgDezember 2016

Problem:

Beweiswürdigung; Reisemangel

Normen:

ABGB: § 922, § 932; ZPO: § 272, § 273

Datum, Geschäftszahl:

08. 07. 2015, 50 R 83/14h

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Bei Schimmelbildung mit modrigem Geruch, Verfärbungen, einer schmutzigen Außenfassade und schmutzigen Markisen ist eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 30 % angemessen.

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