Problem: | Rechtsrüge; Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 05. 12. 2014, 50 R 60/14a |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Bei einer nicht besonders gravierenden Geruchsbelästigung aus den Abflüssen im Hotelzimmer in der Dauer von drei Tagen kann eine Preisminderung von 6 % angemessen sein.

