Problem: | Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 22. 07. 2015, 50 R 48/14m |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Bei Bewerbung eines Hotels im Prospekt mit einer sehr ruhigen Lage muss der Reisende an dieser Eigenschaft noch nicht allein deshalb zweifeln, weil die Fähre, mit der er selbst anreist, in derselben Bucht anlegt, in der auch das Hotel liegt.

