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50 R 128/10w

Schmidt/Saria13. LfgDezember 2013

Problem:

Schutz- und Sorgfaltspflichten bei Anbringen von Henna-Tattoos

Normen:

ABGB: §§ 1293 ff, § 1295

Datum, Geschäftszahl:

20. 07. 2011, 50 R 128/10w

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Von einem Reiseveranstalter kann die weltweite Überprüfung der Einhaltung von österreichweiten oder EU-weiten Sicherheitsstandards bei sämtlichen von ihm in Hotelanlagen angebotenen und von einem einheimischen Dienstleister erbrachten Leistungen nicht verlangt werden.

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