Problem: | Bestätigung des Rückflugs |
Normen: | ABGB: §§ 1293 ff |
Datum, Geschäftszahl: | 30. 12. 2010, 50 R 60/10w |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Wird der Reisende mündlich über das Erfordernis einer Bestätigung des Rückflugs informiert, erhält er vom Reisebüro dessen Telefonnummer zur Vornahme dieser Bestätigung, und nimmt er danach eine Buchung des Tickets ohne jede Einschränkung vor, so liegt eine Vereinbarung des Erfordernisses einer Rückflugbestätigung vor.

