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50 R 60/10w

Schmidt/Saria12. LfgOktober 2013

Problem:

Bestätigung des Rückflugs

Normen:

ABGB: §§ 1293 ff

Datum, Geschäftszahl:

30. 12. 2010, 50 R 60/10w

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Wird der Reisende mündlich über das Erfordernis einer Bestätigung des Rückflugs informiert, erhält er vom Reisebüro dessen Telefonnummer zur Vornahme dieser Bestätigung, und nimmt er danach eine Buchung des Tickets ohne jede Einschränkung vor, so liegt eine Vereinbarung des Erfordernisses einer Rückflugbestätigung vor.

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