Problem: | Prozesskostenersatz bei Minderung des Reisepreises |
Normen: | ZPO: § 43 |
Datum, Geschäftszahl: | 26. 7. 2010, 50 R 25/10y |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Eine Anwendung des § 43 Abs 2 Fall 2 ZPO setzt voraus, dass nur die Höhe des Anspruchs strittig ist.
2. Bei Verneinung eines Teils des Begehrens dem Grunde nach ist dagegen § 43 Abs 1 ZPO einschlägig.

