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50 R 25/10y

Schmidt/Saria12. LfgOktober 2013

Problem:

Prozesskostenersatz bei Minderung des Reisepreises

Normen:

ZPO: § 43

Datum, Geschäftszahl:

26. 7. 2010, 50 R 25/10y

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Eine Anwendung des § 43 Abs 2 Fall 2 ZPO setzt voraus, dass nur die Höhe des Anspruchs strittig ist.

2. Bei Verneinung eines Teils des Begehrens dem Grunde nach ist dagegen § 43 Abs 1 ZPO einschlägig.

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