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50 R 86/09t

11. LfgMärz 2011

Problem:

Begriff der Pauschalreise; Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Schmerzengeld

Normen:

ABGB: § 1325; EVÜ: Art 5; KSchG: § 31b, § 31e

Datum, Geschäftszahl:

26. 01. 2010, 50 R 86/09t

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Auch eine gegen Übernahme von Steuern und Gebühren in Höhe von € 69,- durch den Reisenden im Rahmen einer Werbeaktion einer Zeitschrift „geschenkte“ Reise ist eine Pauschalreise im Sinn des § 31b KSchG und des Art 5 EVÜ.

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