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50 R 65/06z

9. LfgDezember 2009

Problem:

Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Roulettereise; Vier-Stern-Hotel

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

31. 08. 2006, 50 R 65/06z

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Mangels näherer Vereinbarung schuldet der Veranstalter hinsichtlich der Hotelausstattung einen mittleren inländischen Standard, wobei sich die Anforderungen an die Ausstattung nach der gebuchten Hotelkategorie und dem Reisepreis richten.

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