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50 R 22/06a

9. LfgDezember 2009

Problem:

Prospektvollständigkeit; Ersatz entgangener Urlaubsfreude

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

15. 05. 2006, 50 R 22/06a

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Die dem Vertragsabschluss zugrundeliegenden Katalog- und Prospektangaben einschließlich konkreter Leistungsbeschreibungen sind zugesicherte Eigenschaften des Leistungsgegenstandes.

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