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20 R 47/02a

6. LfgMai 2004

Problem:

Ersatz immaterieller Schäden; Ersatz entgangener Urlaubsfreude

Normen:

ABGB: §§ 1293 ff; KSchG: §§ 31b ff, § 31e; RL 90/314/EWG : Art 5

Datum, Geschäftszahl:

28. 01. 2003, 20 R 47/02a

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Ist der Verlust der Urlaubsfreude nicht adäquat verursacht, sondern nur die Folge einer völlig außergewöhnlichen und untypischen Verkettung von Umständen, scheidet eine Ersatzpflicht des Reiseveranstalters aus.

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