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20 R 31/01x

2. LfgApril 2002

Problem:

Auslegung der Frankfurter Tabelle; Reisemangel; ideeller Schaden

Normen:

ABGB: § 874, § 932, § 1167; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

30. 01. 2002, 20 R 31/01x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Der in der Frankfurter Tabelle vorgesehene Preisminderungssatz für eine Abweichung vom gebuchten Objekt behandelt nur den Fall, dass der Reisende nicht in dem im Reisevertrag vereinbarten, sondern in einem anderen Hotel untergebracht wird.

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