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8 Ob 14/18v (Reiserecht)

20. LfgDezember 2018

Problem:

Schadenersatz bei Nichtbeförderung

Normen:

ABGB: §§ 1293 ff, § 1298, § 1313a; MÜ: Art 19

Datum, Geschäftszahl:

23. 02. 2018, 8 Ob 14/18v

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Der Reiseveranstalter hat für die Nichtbeförderung des Reisenden und seines Reisegepäcks durch die Fluglinie als Nichterfüllung des Reiseveranstaltungsvertrags einzustehen.

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