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1 R 262/16z (Reiserecht)

20. LfgDezember 2018

Problem:

Reisemangel; Ersatz entgangener Urlaubsfreude

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

27. 02. 2017, 1 R 262/16z

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Fenster im Hotelzimmer gelten grundsätzlich immer als zugesagt.

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