Problem: | Ersatz entgangener Urlaubsfreude; fehlende Bademöglichkeit |
Normen: | KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 10. 2016, 1 R 197/16s |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Bei einem zugunsten eines mitreisenden Angehörigen abgeschlossenen Reisevertrag ist der Reisende auch hinsichtlich von Schadenersatzansprüchen des mitreisenden Angehörigen wegen entgangener Urlaubsfreude aktivlegitimiert.

