Problem: | Reisemangel; Gewährleistungsausschluss |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 9, § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 24. 10. 2016, 1 R 168/16a |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Eine unterbliebene Nassreinigung des Hotelzimmers im Allgemeinen und des Bads im Besonderen rechtfertigt eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 4 %.

