vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1 R 75/14y, 1 R 76/14y

16. LfgOktober 2016

Problem:

Berichtigung der Parteibezeichnung

Normen:

ZPO: § 235

Datum, Geschäftszahl:

30. 03. 2015, 1 R 75/14y, 1 R 76/14y

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Eine Berichtigung der Parteibezeichnung auf den eigentlichen Reiseveranstalter scheidet trotz übereinstimmenden Firmenkerns aus, wenn in der Klage als Beklagter eindeutig ein anderes Rechtssubjekt als der eigentliche Reiseveranstalter angeführt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!