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1 R 21/14x

15. LfgOktober 2015

Problem:

Aufklärungspflichten des Reiseveranstalters; Reisemangel

Normen:

ABGB: § 878, § 914, § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

07. 02. 2014, 1 R 21/14x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Bei einer Änderung des Abflugorts hat der Reiseveranstalter den Reisenden von diesem Umstand aus eigenem Antrieb und zeitgerecht zu unterrichten.

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