Problem: | Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 19. 08. 2014, 1 R 1/14i |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Bei einer Unterbringung in einem Drei-Stern-Hotel statt in einem Vier-Stern-Hotel ist eine Preisminderung im Ausmaß von 15 % gerechtfertigt.

