Problem: | Wegfall der Geschäftsgrundlage |
Normen: | ABGB: § 901; KSchG: §§ 31b ff |
Datum, Geschäftszahl: | 12. 06. 2013, 1 R 139/13g |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Bestand bereits im Zeitpunkt der Buchung eine latente Gefahrenlage im Zielland des Reisenden, und wurde diese bei der Buchung auch thematisiert, so kann von einem unerwarteten und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren bürgerkriegsähnlichen Zustand nicht gesprochen werden.

