Problem: | Reiseveranstaltereigenschaft eines Kartenbüros |
Normen: | KSchG: § 31b; ZPO: § 41, § 50 |
Datum, Geschäftszahl: | 13. 05. 2013, 1 R 84/13v |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Verkauft ein Kartenbüro bloß Karten für eine Opernaufführung, ohne dass es diese Opernaufführung selbst organisiert oder veranstaltet, so ist es nicht zu einer Erbringung derartiger Dienstleistungen im eigenen Namen verpflichtet.

