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1 R 162/11m

14. LfgJuli 2015

Problem:

Kulturreise; Reisemangel

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

25. 03. 2013, 1 R 162/11m

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Befindet sich bei einer Kulturreise das Hotel in einer abgewohnten und vermüllten Gegend in der Nähe eines Gefängnisses mit beängstigend wirkenden Passanten, ist eine Preisminderung im Ausmaß von 20 % des anteiligen Tagesreisepreises angemessen.

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