Problem: | Kulturreise; Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 25. 03. 2013, 1 R 162/11m |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Befindet sich bei einer Kulturreise das Hotel in einer abgewohnten und vermüllten Gegend in der Nähe eines Gefängnisses mit beängstigend wirkenden Passanten, ist eine Preisminderung im Ausmaß von 20 % des anteiligen Tagesreisepreises angemessen.

