Problem: | Schadensberechnung im Anwendungsbereich des MÜ |
Normen: | ABGB: § 1323; MÜ: Art 1, Art 17 |
Datum, Geschäftszahl: | 22. 03. 2012, 1 R 128/11m |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Bei einem von vornherein vereinbarten Abgangs- und Bestimmungsort Wien sind auf den Rücktransport von Antalya selbst dann die Bestimmungen des MÜ anzuwenden, wenn die Türkei im Zeitpunkt des Rücktransportes nach Wien noch nicht Vertragsstaat des MÜ war.

