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1 R 76/11i

Schmidt/Saria13. LfgDezember 2013

Problem:

Bettwanzenbefall; Ersatz entgangener Urlaubsfreude

Normen:

ABGB: § 922, § 932, § 1304; EVÜ: Art 5; JN: § 55; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

22. 09. 2011, 1 R 76/11i

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Der Reiseveranstalter hat für einen entsprechenden Informationsfluss von seinen Erfüllungsgehilfen zu ihm zu sorgen.

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