Problem: | Aufklärungspflichten des vermittelnden Reisebüros |
Normen: | ABGB: § 878, § 914, § 1012; IVO: § 3 |
Datum, Geschäftszahl: | 24. 11. 2011, 1 R 62/11f |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Eine durch das Reisebüro unterlassene Information über die für einen Thailandaufenthalt notwendige Restgültigkeitsdauer des Reisepasses stellt eine Verletzung der das vermittelnde Reisebüro treffenden Aufklärungspflichten dar.

