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1 R 62/11f

Schmidt/Saria13. LfgDezember 2013

Problem:

Aufklärungspflichten des vermittelnden Reisebüros

Normen:

ABGB: § 878, § 914, § 1012; IVO: § 3

Datum, Geschäftszahl:

24. 11. 2011, 1 R 62/11f

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Eine durch das Reisebüro unterlassene Information über die für einen Thailandaufenthalt notwendige Restgültigkeitsdauer des Reisepasses stellt eine Verletzung der das vermittelnde Reisebüro treffenden Aufklärungspflichten dar.

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