Problem: | Kleiner Strand; Meerblick; Unterbringung in einem acht Jahre alten, überfüllten Hotel |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 22. 11. 2011, 1 R 284/10a |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Für ein entgegen den Katalogangaben nicht „neues“, sondern bereits acht Jahre altes Hotel mit Spuren von Abnützung steht eine Preisminderung von 15 % zu.

