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1 R 242/10z

Schmidt/Saria13. LfgDezember 2013

Problem:

Flugverspätung; verspätete Gepäcksablieferung

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; MÜ: Art 19, Art 29, Art 39 ff

Datum, Geschäftszahl:

28. 09. 2011, 1 R 242/10z

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Ein Pauschalreiseveranstalter ist hinsichtlich des Flugs als vertraglicher Luftfrachtführer zu qualifizieren, dessen Haftung sich nach dem MÜ beurteilt.

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