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1 R 220/10i

Schmidt/Saria13. LfgDezember 2013

Problem:

Mitverschulden; Schutz- und Sorgfaltspflichten

Normen:

ABGB: §§ 1293 ff, § 1304; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

19. 05. 2011, 1 R 220/10i

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Werden nicht leicht erkennbare Eisenbügel in einer Liegewiese nicht hinreichend gekennzeichnet, so liegt eine Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten vor.

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