Problem: | Gruppenreise |
Normen: | ABGB: § 914, § 922, § 932; KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 25. 8. 2010, 1 R 62/10d |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Die Angabe einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl soll dem Reiseveranstalter die Möglichkeit zur Absage der Reise bei einer nicht hinreichenden Anzahl von Reiseteilnehmern eröffnen, nicht aber dem Reisenden einen Anspruch auf eine gemeinsame Reise in einer Gruppe von Personen gewähren.

