Problem: | Baulärm; Prospektinhalt |
Normen: | ABGB: § 914, § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 272, § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 10. 04. 2009, 1 R 284/08y |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Ist nach dem Wortlaut der Katalogbeschreibung ein Tennisplatz gegen Gebühr vor Ort bei einem Fremdunternehmen buchbar, so lässt sich einer solchen Beschreibung nicht entnehmen, dass sich der Tennisplatz auf einer anderen als der gebuchten Ferieninsel befindet.

