Problem: | Gesamtzustand des Zimmers; Lärmbelästigung |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 19. 05. 2009, 1 R 287/07p |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Eine Preisminderung von 5 % für den Gesamtzustand eines Zimmers und des Badezimmers kann angemessen sein, sofern den Reisenden jedenfalls eine Sitzgelegenheit und eine Schreib- und Arbeitsfläche zur Verfügung stand.

