Problem: | Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Hotel „gehobener Kategorie“ |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 31. 01. 2008, 1 R 183/07v |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Bei einem als „gehobene Kategorie“ mit freundlichen Zimmern angepriesenen Hotel rechtfertigt schon der Umstand, dass das Badezimmer in einem abgewohnten Zustand ist und nicht täglich gereinigt wurde, eine Preisminderung in Höhe von 10 % des Reisepreises.

