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1 R 183/07v

9. LfgDezember 2009

Problem:

Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Hotel „gehobener Kategorie“

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

31. 01. 2008, 1 R 183/07v

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Bei einem als „gehobene Kategorie“ mit freundlichen Zimmern angepriesenen Hotel rechtfertigt schon der Umstand, dass das Badezimmer in einem abgewohnten Zustand ist und nicht täglich gereinigt wurde, eine Preisminderung in Höhe von 10 % des Reisepreises.

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