Problem: | Gewährleistungsrechtliche Relevanz von Werbeaussagen |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 14. 05. 2007, 1 R 240/06z |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Ein offensichtlich reklameartiges Titelblatt eines Prospektes mit allgemein gehaltenen und offenkundig marktschreierischen Werbeaussagen ist im Gegensatz zu einer detaillierten Leistungsbeschreibung auf den weiteren Seiten des Prospekts gewährleistungsrechtlich irrelevant.

