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1 R 240/06z

8. LfgSeptember 2009

Problem:

Gewährleistungsrechtliche Relevanz von Werbeaussagen

Normen:

ABGB: § 922, § 932; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

14. 05. 2007, 1 R 240/06z

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Ein offensichtlich reklameartiges Titelblatt eines Prospektes mit allgemein gehaltenen und offenkundig marktschreierischen Werbeaussagen ist im Gegensatz zu einer detaillierten Leistungsbeschreibung auf den weiteren Seiten des Prospekts gewährleistungsrechtlich irrelevant.

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