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1 R 223/06z

8. LfgSeptember 2009

Problem:

Ersatz entgangener Urlaubsfreude

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

26. 04. 2007, 1 R 223/06z

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Das Gericht hat bei der Ermittlung der Höhe des Anspruchs auf Ersatz entgangener Urlaubsfreude anhand der in § 31e Abs 3 KSchG aufgestellten allgemeinen Kriterien die konkrete Höhe des Ersatzanspruchs gemäß § 273 ZPO auszumitteln.

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