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1 R 199/06w

8. LfgSeptember 2009

Problem:

Abschluss des Reisevertrags; Begriff des Reiseveranstalters

Normen:

ABGB: §§ 861 ff, §§ 1002 ff; VO BGBl II 1998/401 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe: § 4

Datum, Geschäftszahl:

28. 02. 2007, 1 R 199/06w

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Ein Prospekt oder Katalog, in dem Pauschalreisen angeboten werden, ist grundsätzlich nur als Aufforderung zur Anbotstellung durch den potentiellen Reisenden zu werten.

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