Problem: | Abschluss des Reisevertrags; Begriff des Reiseveranstalters |
Normen: | ABGB: §§ 861 ff, §§ 1002 ff; VO BGBl II 1998/401 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe: § 4 |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 02. 2007, 1 R 199/06w |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Ein Prospekt oder Katalog, in dem Pauschalreisen angeboten werden, ist grundsätzlich nur als Aufforderung zur Anbotstellung durch den potentiellen Reisenden zu werten.

