Problem: | Baulärm |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 29. 12. 2006, 1 R 186/06h |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Eine Preisminderung in Höhe von etwa 33 % des Reisepreises ist für massive Lärm- und Staubbelästigungen angemessen, die durch die Abtragung eines Landungsstegs im Bereich des hoteleigenen Strandes und den damit verbundenen Baustellenverkehr am Strand verursacht werden.

