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1 R 186/06h

8. LfgSeptember 2009

Problem:

Baulärm

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

29. 12. 2006, 1 R 186/06h

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Eine Preisminderung in Höhe von etwa 33 % des Reisepreises ist für massive Lärm- und Staubbelästigungen angemessen, die durch die Abtragung eines Landungsstegs im Bereich des hoteleigenen Strandes und den damit verbundenen Baustellenverkehr am Strand verursacht werden.

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