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1 R 122/06x

8. LfgSeptember 2009

Problem:

Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Roulettereise

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

11. 09. 2006, 1 R 122/06x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Wird eine „Roulettereise“ ohne nähere vertragliche Vereinbarungen gebucht, so beurteilt sich eine allfällige Mangelhaftigkeit der Leistungen des Reiseveranstalters nach den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften einer solchen Reise.

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